Business Mentoring - Maren Ehlers - Expertin für Finanzen und Wachstum

Beratungsförderung für Gründer und Selbstständige: AVGS, BAFA und Landesförderungen im Überblick

Maren Ehlers - Expertin für Business & Finanzen

Maren Ehlers

Hallo, ich heiße Maren! Meine Mission ist es, dich auf dem Weg zu deinem erfolgreichen Business zu begleiten und zu unterstützen. In meinem Blog findest du spannende und wertvolle Inhalte zu den Themen Gründung, Business-Aufbau, Wachstum & Finanzen.

Kategorie: Allgemein | Existenzgründung | Finanzen

Gefördert beraten lassen: Deine Möglichkeiten.

Professionelle Begleitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist leichter finanzierbar, als viele denken. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die Gründungscoaching und Unternehmensberatung finanziell unterstützen. Je nach deiner Situation kannst du ein Coaching komplett kostenfrei bekommen oder einen erheblichen Teil der Kosten erstattet bekommen.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Beratungsförderungen es aktuell gibt, wer Anspruch hat und wie die Antragstellung funktioniert.

 

Der AVGS: Gründungscoaching ohne Kosten für dich

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit dem AVGS kannst du ein individuelles Coaching in Anspruch nehmen, ohne dafür selbst zu zahlen.

Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich können Personen im ALG-I- oder ALG-II-Bezug (Bürgergeld) einen AVGS beantragen. Beim ALG I sollten in der Regel noch mindestens 150 Tage Restanspruch bestehen. Auch Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen AVGS erhalten, zum Beispiel wenn ein befristeter Vertrag ausläuft. Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzelcoachings rund um die Gründungsvorbereitung: Geschäftsidee prüfen, Businessplan erarbeiten, Finanzplanung, Marketing, Kundengewinnung, Formalitäten. Die Anzahl der Coaching-Stunden (genauer Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten) richtet sich nach dem individuellen Bedarf und dem bewilligten Gutschein. Je nach Situation sind bis zu 100 Unterrichtseinheiten möglich.

Wie beantragst du den AVGS?

Den Gutschein beantragst du direkt bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Wichtig: Die Bewilligung muss vor Beginn des Coachings vorliegen. Falls du unsicher bist, wie du das Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler angehen sollst, unterstütze ich dich gerne bei der Vorbereitung, vom passenden Anschreiben bis zum Gespräch selbst.

Gut zu wissen

Das Coaching muss über einen zugelassenen Maßnahmenträger (Bildungsträger) laufen. Ich arbeite mit Bildungsträgern zusammen und kann AVGS-Gründungscoachings im Raum Nürnberg und bundesweit online durchführen.

Mehr zum AVGS-Gründungscoaching mit mir erfährst du hier.

Die BAFA-Beratungsförderung: Zuschuss für Selbstständige und Unternehmen

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst externe Beratungsleistungen für Selbstständige und kleine Unternehmen. Die BAFA-Förderung richtet sich an Selbstständige und kleine Unternehmen, die bereits gegründet haben, also ein Gewerbe angemeldet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen haben. Auch nebenberuflich Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximal förderfähigen Beratungskosten liegen bei 3.500 €. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, gilt das Nettohonorar als Bemessungsgrundlage. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder aus anderen Gründen nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, wird seit November 2025 das Bruttohonorar als Bemessungsgrundlage angesetzt (die maximale Höhe ändert sich dabei nicht).

In den alten Bundesländern (einschließlich Berlin und Region Leipzig) werden 50 % bezuschusst, maximal 1.750 €. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier sind es 80 %, maximal 2.800 €. Den Zuschuss musst du nicht zurückzahlen.

Pro Kalenderjahr sind maximal zwei geförderte Beratungen möglich. Innerhalb der aktuellen Richtlinie (2023 bis Ende 2026) sind es insgesamt maximal fünf.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionelle Einzelberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Typische Themen sind Positionierung, Kundengewinnung, Preisgestaltung, Finanzplanung, Digitalisierung oder Unternehmensnachfolge. Die Beratung darf maximal fünf Tage umfassen.

Du willst wissen, welche Förderung zu dir und deinem Vorhaben passt? Dann buch dir gleich deinen kostenfreien Klarheits-Call.

Wer darf beraten?

Die Beratung muss von einer beim BAFA registrierten Beraterin oder einem registrierten Berater durchgeführt werden. Ich bin beim BAFA akkreditiert und kann geförderte Beratungen für Selbstständige und Unternehmen bundesweit durchführen.

Die BAFA-Förderung kannst du für meinen Business Check Up, den Finanz Check Up oder das Mentoring Programm nutzen.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag wird online über die BAFA-Plattform gestellt. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt und das Informationsschreiben des BAFA abgewartet werden. Erst danach darf ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner (z.B. IHK) führen. Ich unterstütze dich bei der Antragstellung und später bei den Formalitäten für die Abrechnung nach Beendigung der Beratung.

 

Beratungsförderungen der Bundesländer

Neben AVGS und BAFA bieten mehrere Bundesländer eigene Förderprogramme für Gründungsberatung an, zum Beispiel Sachsen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Berlin. Die Programme unterscheiden sich in Höhe, Voraussetzungen und Antragswegen. In der Regel ist der Wohnsitz im jeweiligen Bundesland Voraussetzung, die Beratung selbst kann aber oft online stattfinden.

Warum das auch für dich relevant sein kann, wenn du nicht in Bayern sitzt

Da ich bundesweit online arbeite, können Kundinnen und Kunden außerhalb Bayerns ihre Landesförderung unter Umständen für unsere Zusammenarbeit nutzen. Welches Programm für dich passt, klären wir im Klarheits-Call.

AVGS oder BAFA: Was ist der Unterschied?

Die beiden Programme haben unterschiedliche Zielgruppen und können sich ergänzen:

  • Der AVGS ist für Menschen, die arbeitslos gemeldet sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und sich selbstständig machen möchten. Das Coaching wird vollständig gefördert, du zahlst nichts.
  • Die BAFA-Förderung ist für Selbstständige und Unternehmen, die bereits gegründet haben. Du erhältst einen Zuschuss von 50% bis 80% der Beratungskosten, den Eigenanteil trägst du selbst.

In der Praxis erlebe ich häufig folgenden Ablauf: Ein Gründer nutzt zunächst den AVGS für das Gründungscoaching. Nach der Gründung nutzt er oder sie die BAFA-Förderung für die Begleitung in der Aufbauphase. So können meine Kunden über einen längeren Zeitraum mit professioneller Unterstützung arbeiten, die gefördert wird.

Wie ich dich bei der Förderung unterstütze

Die verschiedenen Förderprogramme zu überblicken, kostet Zeit. Deshalb begleite ich dich nicht nur inhaltlich, sondern auch durch den Antragsprozess:

  • Beim AVGS unterstütze ich dich bei der Vorbereitung des Anschreibens an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und bereite dich auf das Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler vor.
  • Bei der BAFA-Förderung unterstütze ich dich bei den Formalitäten rund um Antragstellung und Abrechnung der Beratungsförderung.
  • Bei Landesförderungen prüfe ich mit dir, ob ein passendes Programm existiert sowie ob und wie wir es für unsere Zusammenarbeit nutzen können.

Ich bin als Beraterin beim BAFA akkreditiert und arbeite mit zugelassenen Bildungsträgern zusammen. Ich sorge dafür, dass der Antragsprozess für dich reibungslos läuft.

Häufige Fragen zu den Beratungsförderungen

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Nicht gleichzeitig, aber nacheinander. Typisch ist der Weg: erst AVGS für das Gründungscoaching, nach der Gründung dann die BAFA-Beratungsförderung für die weitere Begleitung.

 

Ich bin noch angestellt, kann ich trotzdem eine Förderung bekommen?

Das kommt auf die Situation an. Wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z.B. befristeter Vertrag läuft aus), kann ein AVGS möglich sein. Wenn du bereits nebenberuflich selbstständig bist, kann die BAFA-Förderung in Frage kommen. Im Klarheits-Call schauen wir, was für dich passt.

 

Muss ich die Förderung zurückzahlen?

Nein. Sowohl der AVGS als auch die BAFA-Förderung sind Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

 

Wie lange dauert die Antragstellung?

Beim AVGS hängt es von deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter ab. In der Regel dauert es einige Tage bis wenige Wochen. Bei der BAFA-Förderung ist die Online-Antragstellung in wenigen Minuten erledigt. Die Bearbeitung durch die Leitstelle dauert in der Regel einige Werktage. Wichtig ist bei beiden: Erst die Bewilligung abwarten, dann mit dem Coaching starten.

 

Kann ich meine Beraterin oder meinen Berater frei wählen?

Bei der BAFA-Förderung ja, solange die Beraterin oder der Berater beim BAFA registriert ist. Beim AVGS muss das Coaching über einen zugelassenen Bildungsträger laufen. In beiden Fällen bin ich zugelassen und du kannst direkt mit mir arbeiten.

 

Ich bin mir nicht sicher, welche Förderung für mich passt.

Genau dafür ist der kostenfreie Klarheits-Call da. Wir schauen gemeinsam auf deine Situation und finden heraus, welches Programm für dich in Frage kommt.

Förderung nutzen und durchstarten

Es gibt mehr Fördermöglichkeiten, als die meisten Gründer und Selbstständige vermuten. Im kostenfreien Klarheits-Call klären wir, welche Förderung für dich passt, und besprechen die nächsten Schritte.

Du willst es genau wissen? Dann lass uns sprechen.